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Überblick über Österreich

Österreich liegt in der Mitte Europas und grenzt an 8 weitere europäische Länder. Etwa 62% des Landes werden von den österreichischen Alpen bedeckt. Die Einwohnerzahl beträgt 8,85 Millionen, von denen ein Viertel in und um die Hauptstadt Wien lebt. Die offizielle Sprache ist Deutsch. Österreich ist eines der vierzehntreichsten Länder der Welt.

Die Österreicher sind sehr stolz auf ihr Äußeres und neigen dazu, im Geschäftsleben eher konservativ zu sein. Sie sind nicht für auffällige Zurschaustellung von Reichtum oder Wichtigkeit bekannt, sondern neigen dazu, eher zurückhaltend zu sein. Pünktlichkeit ist der Schlüssel und man sollte darauf achten, pünktlich zu sein.

Währung Österreich

  • Euro

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Österreich

Das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich deckt grundsätzlich alle Gesundheitsfragen und den Bedarf an Medikamenten ab. Das System kommt auch den Kindern und Ehepartnern derjenigen zugute, die in Österreich arbeiten und in der Sozialversicherung versichert sind.

Sobald man in Österreich beschäftigt ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer im System anzumelden. Die Einschreibung in das öffentliche Gesundheitssystem ist verpflichtend.

Es besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche private Gesundheitsversorgung zu erwerben. Die Vorteile davon sind kürzere Wartezeiten, Zugang zu exklusiven Ärzten, die mit der öffentlichen Gesundheitsversorgung nicht zugänglich sind, und private Krankenhauszimmer.

Kosten für den Arbeitgeber Österreich

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Österreich einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 21,38 % auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Österreich

Reguläre Mitarbeiter werden am Ende des Monats bezahlt.

Viele Unternehmen zahlen im Juni einen Urlaubsbonus (13. Monatsgehalt) und im Dezember einen Jahresendbonus (14. Monatsgehalt). Wenn der Arbeitgeber beschließt, einen oder beide Boni zu zahlen, wird dies im Vertrag festgehalten.

Gesetzliche Feiertage in Österreich

In Österreich gibt es 13 gesetzliche Feiertage:

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 6. Januar – Ephiphanie
  • Ostermontag
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • 39 Tage nach Easer – Christi Himmelfahrt
  • 49 und 50 Tage nach Ostern – Pfingstmontag
  • 60 Tage nach Ostersonntag – Fronleichnam
  • 15. August – Mariä Himmelfahrt
  • 26. Oktober – Nationalfeiertag
  • 1. November – Allerheiligen
  • 8. Dezember – Unbefleckte Empfängnis
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – Tag des Heiligen Stephanus

Arbeitszeiten in Österreich

Die reguläre Arbeitszeit liegt zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr.

Ein Arbeiter darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Überstunden werden wie folgt abgegolten:

  • Liegen die geleisteten Arbeitsstunden über den vereinbarten Stunden, aber unter 40 Stunden pro Woche, wird der Arbeitnehmer mit 125 % seines regulären Tarifs vergütet.

  • Liegen die geleisteten Arbeitsstunden über 40 Stunden pro Woche, werden sie mit 150 % des regulären Tarifs vergütet.

  • Überstunden an Sonn- oder Feiertagen werden mit 200 % des regulären Satzes des Mitarbeiters vergütet.

Urlaub in Österreich

Als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf 25 Tage Urlaub im Jahr. Nach 25 Beschäftigungsjahren kann sich dies auf 30 Tage ändern.

Arbeitsunfähigkeit in Österreich

Wenn man in Österreich krank ist, ist der erste Tag in der Regel ohne jegliche Verpflichtungen. Nach dem zweiten Tag muss man ein ärztliches Attest vorlegen. Ab dem vierten Tag hat man Anspruch auf Krankengeld.

Für die ersten 42 Tage erhält man 50% des Gehalts. Wenn man länger als 42 Tage krank ist, erhöht sich das Krankengeld auf 60 % des Gehalts. Die Sozialversicherung zahlt für maximal 52 Wochen.

Kündigung/Abfindung in Österreich

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters gilt in Österreich eine sechswöchige Kündigungsfrist. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate.

Arbeitsverhältnisse können einvernehmlich aufgelöst werden, wobei der Beendigungszeitpunkt ohne Kündigungsfristen frei vereinbart werden kann.

Generell gilt, dass bei einer Kündigung diese zum Ende eines Quartals erfolgen muss. Das Angestelltengesetz erlaubt jedoch Vereinbarungen, in denen die Kündigung zum 15. eines Monats wirksam werden kann.

Nach einem Monat Beschäftigung in Österreich beginnt der Arbeitgeber einen Betrag von ca. 1,53% des Gehalts des Arbeitnehmers in eine sogenannte Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, muss er die Kasse innerhalb von 6 Monaten nach der Kündigung informieren. Die Abfindung wird dann berechnet und der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob er das Geld sofort haben möchte oder ob er es erst zu einem späteren Zeitpunkt beanspruchen will.

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