Der Freiberufler wird von der Umbrella Company angestellt

In Deutschland sind Sie als Freiberufler verpflichtet, mehr als einen Kunden zu haben. Sollten Sie lediglich einen Kunden haben und die Behörden nehmen eine Prüfung vor, könnte sich folgendes Problem ergeben: die Behörden werden behaupten, dass da Sie nur für dieses eine Unternehmen arbeiten, sind Sie eigentlich dort angestellt. Dies zieht den Rattenschwanz mit sich, dass das Unternehmen, für das Sie freiberuflich gearbeitet hat, eine Geldbußen und die „rückständigen“ Arbeitsgeber Sozialkosten zahlen darf. Dies kann sehr schnell sehr kostspielig werden.

Um dieses Szenario zu umgehen gibt es die Umbrella Company. Der Freiberufler wird von der Umbrella Company angestellt und an die Kundenfirma für die Dauer des Projektes ausgeliehen (in Deutschland ist die Dauer auf 18 Monate begrenzt. In anderen Ländern besteht eine andere oder gar keine Begrenzung).

Viele deutsche Unternehmen bevorzugen diese Lösung, da sie nicht das Risiko möglicher Bußgelder eingehen und trotzdem mit der gewünschten Person arbeiten können.

Wenn Sie als Freiberufler ein Unternehmen haben, das Ihr Fachwissen nutzen möchte, Sie aber nicht als Freiberufler einstellen möchte, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, und wir werden eine Lösung ausarbeiten, die für Sie beide geeignet ist. HRsolution GmbH ist ein zertifizierter Personaldienstleister in Deutschland und kann dieses Problem für Sie lösen.

Durch unser umfangreiches Partnernetzwerk bieten wir diese Lösung auch in vielen anderen Ländern an. Unsere Partner sind lokale Experten in ihren jeweiligen Ländern und verfügen über alle lokalen Kenntnisse, Verbindungen und Sprachkenntnisse, die für eine reibungslose und konforme Abwicklung erforderlich sind.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Wir sind dadrin spezialisiert, die Lösung für Ihr Problem zu finden.

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